Gerichtsakten als genealogische Quellen


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Eine oft ergiebige und vor allem recht  zuverlässige Quelle für Genealogen sind alte Gerichtsakten. Allerdings sind diese nicht immer leicht auffindbar und zugänglich.

Die Gerichte hatten früher keine Archivbeamten, welche zu Auskünften, Nachforschungen oder Anfertigung von Abschriften verpflichtet waren. Eine Bestandsaufnahme Anfang des 20. Jahrhunderts hat ergeben dass ungünstige Raumverhältnisse und mangelndes Interesse oft auch Aktenverluste zu einer die Arbeit sehr erschwerenden Unordnung geführt haben.  Vielfach befinden sich die alten Akten auch nicht mehr bei den Gerichten selbst, sondern sind von den zuständigen Landesarchiven eingezogen worden. Vier Aktengruppen die meist aufgrund Ihrer Wichtigkeit gut archiviert worden waren möchte ich erwähnen.

1. Hypothekenakten, Handelsbücher (Voigteibücher, Ingrossationsbücher).Sie dienten der Beurkundung von Verträgen, insbesondere über Grundbesitz. Sie gehören vorzugsweise dem 18. Jahrhundert an, sind aber, da sie meist keine Register haben, schwer benutzbar.

2. Hausbesitzerverzeichnisse wurden ebenfalls in manchen Regionen bei den Gerichten aufbewahrt, sind mehrere Verzeichnisse aus verschiedenen Jahren vorhanden – so kann man daraus oft ganz gut den Wechsel der Besitzer zusammenstellen.

3. Testamentsakten. Sie bergen eine Fülle familiengeschichtlicher Nachrichten und ermöglichen mit Glück die Aufstellung umfangreicher Stammbäume von  Familien. Sie sind je nach Archiv im besten Fall nach Jahrgängen in Sammelbänden geordnet, und meist getrennt nach den Gerichten, welche die Testamente aufnahmen: Stadtgericht und Stiftsamt und beider obere Instanz, die Stiftsregierung; daneben die Schutzherrlichen Gerichte, Voigtei und Hauptmannei. Die Arbeit wird wesentlich erleichtert wenn Namensregister zu den jeweiligen Bänden erstellt wurden. Auszug und Wiedergabe der vorkommenden Namen würde aber allzuviel Arbeit und auch hier zu viel Raum erfordern. Teils sind die Testamente vor Gericht zu Protokoll erklärt, teils aber auch in scriptis oblata. Diese letzteren Originale sind besonders wertvoll, weil sie regelmäßig die Wappen oder Haus- und Handelsmarken der Testatoren, Kuratoren und Zeugen im Siegel- abdruck enthalten. Zwischen den Testamenten zerstreut und wohl ebenso häufig als diese selbst erscheinen in diesen Akten auch Heergerät und Gerade-Schenkungen. Dies waren nur dem Sachsenrechte eigentümliche, uralte, bis 1808 fortdauernde Rechtsinstitute. Es war üblich, besondere Vermögensstücke und zwar regelmäßig Kleidung, Schmuck, Waffen und Hausrat, neben dem Testamente durch besondere Schenkung zu vergeben. Da in den Schenkungsverträgen die Stücke einzeln aufgezählt wurden, bieten sie ein interessantes Bild von Kleidung und Besitz der einzelnen Familien.

4.  Lehensakten. Diese sollte man nicht bei den Gerichten, sondern in den Archiven der früheren Lehnsherren vermuten. Wurden die Lehen jedoch allodifiziert (Lehensrecht/gut in Erbrecht/gut umgewandelt) kam es vor dass auch diese Akten als Beiakten zu den Grundbüchern der Gerichte verlagert wurden.Diese Lehnsakten sind nun für den Genealogen außerordentlich wertvoll, da sie gestatten, die Veränderungen in gewissen Familien durch Jahrhunderte genau zu verfolgen. Nach Lehnrecht musste bei dem Tode jedes Lehnsinhabers bei dem Lehnsherrn neu gemutet werden, worauf ein neuer Lehnbrief erteilt wurde. Bei dieser Gelegenheit wurden nun nicht nur Angaben über den Tod des alten und über den neuen Lehnsmann, sondern auch über die jeweils ferner Mitbelehnten, Brüder und Vettern, gemacht. Eine Fülle von Handschreiben mit Wappensiegel, Familienberichte, Bitten um Erlass der Lehnware in Kriegszeit oder Familienbedrängnis, Streitigkeiten zwischen mehreren Anwärtern, Spezifikationen des Grundbesitzes und dergleichen, finden sich zerstreut in diesen Akten. Sie beginnen meist um 1600, enthalten aber häufig Hinweise in viel frühere Zeiten.

In Quedlinburg sind diese drei Aktengruppen ebenfalls hervorheben, welche ihrer Natur und Wichtigkeit wegen der Vernichtung entgingen und auch aus älterer Zeit aufbewahrt worden sind. Freilich reichen alle diese Akten selten über 1650 zurück. Es besteht die Vermutung, dass die ältesten Akten nach Dresden gekommen sind, als im Jahre 1697 die Schutzherrschaft von Kursachsen auf Kurbrandenburg überging. In Quedlinburg wurden die Lehen durch ein westfälisches Dekret vom 28. März 1809 allodifiziert, nach welchem an Stelle des alten Lehnsverhältnisses eine sogen. Allodifikationsrente trat, welche in die Hypothekenbücher als dauernde Last des Grundstücks eingetragen wurde. Daher kamen die Lehnsakten als Beiakten zu den Grundbüchern an die Gerichte.

Erhalten sind entweder auf dem Gericht selbst oder im Magdeburger Archiv: Lehnsakten der folgenden Familien sind in Quedlinburg um 1900 verzeichnet worden: Angerstein, Bethgen, Bodenstein, Bollmann, von Dittfurth, Döring, Eilemann, Eisfeldt, Freist Freyberg, Goedecke, (v.) Grasshoff, Grützemacher, Hartung, Hoffmeister, Hottelmann, Jahn, König, Krause, Krusen, Küster, Lehmann, Lesse, (v.) Lüder, Mantel, Nicol, Nordmann, Glenrot, Overbeck, Preime, Quenstedt, Rabe, Rasehor, Rauchbar, Riecke, Rudloff, Sander, Scharffscherer, Schlencker, Schneidewin Sievert, Spelling, Stein, Steinhausen, Stiess, Stolten, Thal, Thilecke, Traute, Voigtländ, Westphal, Ziemann, Zimmermann, Zwies Außerdem werden in diesen Akten noch als früher oder später Belehnte, aber in meist spärlichen Angaben über ihre Famile benannt: Bändeler, Becker, Bergmann, Beuchlingen, Braunberend, Dondorff, Doring, Eisenblath, Fenchel, Feuerpfeil, Goedecke, Grashoff, Greil, Jahn, Nasenbein, v. d. Heyde, Jacobs, Kegel, Kemmerbing, Koch, Kogge Krage, Lüder, Meylen, Müller, Neue, Popperrodt, Rabe, Richtering, Rudolph, Salomon, Schamloth, Schmidt, Schotte, Schulte Schwalbe, Starcke, Stiesser, Strathausen, Witzenhagen, Voigt, Weinmeister.

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