Urbarien, Grundbücher & weitere Quellen


Weiterführende Artikel

Übersicht der Genealogischen Hilfsmittel
Begriffe und deren Bedeutung in Urbaren - Urbare und Grundbücher lesen

Urbare & Grundbücher

Urbare (Urbarien, das Urbarium) sind Bücher in denen in früherer Zeit Besitzverhältnisse, sowie Verbindlichkeiten die an ein Nutzungsverhältnis gekoppelt waren dokumentierten. In Grundzügen entsprecht das Urbar dem heutigen Grundbuch, das festlegt, wem welches Stück Land, zu welchen Teilen gehört.

In Zeiten in denen noch die Robotpflicht, und die Leibeigenschaft bestanden legte das Urbar die Leistungen fest, die die Grunduntertanen dem Grundherren erbringen zu hatten.

Die Grunduntertanen wurden auch als Grundholden bezeichnet.
Auch sogenannte Gült und Lagerbücher wurden früher als Urbare bezeichnet. Andere Bezeichnungen für Urbare sind Berein, oder Berain, Erdbuch, Heberegister, Salbuch oder Saalbuch Zinsrödel oder Zinsrodel, etc.. Ursprünglich stammt der Begriff Urbar vom althochdeutschen „ur-beran“ ab. Im Mittelhochdeutschen findet man eine ähnliche Bedeutung im Wort „erbern“ – hervorbringen, reich werden. Auch heute existieren diese Lautkombinationen noch in den Worten, erben, erwerben.

Die frühesten Aufzeichnungen in Urbarien bezeichnen wem wieviel Land gehörte, oder wem welches Land zugewiesen war.

In der Folge wurden die Pflichten der jeweiligen Person gegenüber dem Grundherren genannt. Oft noch wurden die Urbare in lateinischer Sprache geschrieben. Erst im Laufe der Zeit steigerte sich die Ausführlichkeit der Information, so wurde später noch Amt, Gerichtsbarkeit, etc. vermerkt. Ab dem 16. Jahrhundert wurden die Urbare in der jeweiligen Landessprache vermerkt.

Die erste schriftliche Aufzeichnung darüber was ein Urbar ist findet man im Jahr 1222 als Cesarius von Milendonk ein Urbar aus dem Jahr 893 abschrieb, und im Vorwort anmerkte, wozu ein Urbar bei Gericht zu gebrauchen sei. Damals war man über die Wirksamkeit des Urbars jedoch geteilter Meinung, da es damals nicht vollständig alle mündlichen Vereinbarungen beinhaltete. Wichtig ist, dass in Urbaren Leistungen die gegenüber der Herrschaft zu erbringen waren dokumentiert worden sind.

Herrschaften entsprachen in der Funktion den heutigen staatlichen Verwaltungsstellen, waren jedoch völlig anders strukturiert.

Die Herrschaft hatte ihren Sitz meist auf einem Schloss, einer Burg, oder bei kirchlichen Herrschaften in einem Pfarramt.

Die Aufgabe der Herrschaft war die allgemeine Verwaltugn, wie unter anderem die Marktaufsicht, das Einheben von Steuern, Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und das Schlichten bzw. Klären von Rechtsangelegenheiten und Rechtsstreits. Auch die Strafgerichtsbarkeit, oder hohe Gerichtsbarkeit war in der Hand der Herrschaft. D.h. alle Funktionen waren in einer Hand, es gab keine Trennung von Rechtssprechung, Verwaltung, und Exekutive.

Die Herrschaft war damals auch noch kein genau definiertes Gebiet, weil sich die Herrschaft immer auf die Häuser und die darin lebenden Menschen bezog. Das bedeutet, in einer Ortschaft, konnten zwei Häuser durchaus zu unterschiedlichen Herrschaften gehören, was manchmals bei Wirtshäuser, oder Mühlen der Fall war.

Die Vertreter des Grundherren waren die im Ort wohnenden Dorfrichter, auch Schulzen, Scholzen, Amtmann, Vogt, etc. genannt. Sie waren Bürgermeister, Rechtssprecher, Notare und Steuereintreiber in einer Person.

Herrschaftsprotokolle

Neben den Urbaren gab es parallel auch noch Herrschaftsprotokolle. In diesen wurde von den Dorfrichtern aufgezeichnet, wann welche Verträge geschlossen worden waren, wie Verlassenschaften geregelt worden sind. Auch die Steuerangelegenheiten wurden dokumentiert.

Theresianische Gültbücher

Neben den Urbaren gabe es jedoch auch andere Aufzeichnungen, die Besitzverhältnisse und Liegenschaften dokumentierten.

Maria Theresia hatte viele Kriege geführt, und ließ in den Theresianischen Gültbüchern die Besitzstände ab dem Jahr 1759 dokumentieren.

Dabei stellte sich z.B. in Oberösterreich heraus, dass neben den 39.000 steuerlich gemeldeten Höfen noch weitere Höfe bestanden. Insgesamt stieg die Zahl auf 55.000 steuerpflichtige Höfe an. Damals unterschied man zwischen Dominikalland und Rustikalland. Das dem „Domus“ zugeordnete Land war im Besitz der Adeligen und der Kirche. Das zur Rustica gehörende Rustikalland war Landwirschaftlicher Besitz der Bauern.

Der Josefinische Kataster

Der Sohn Maria Theresias, Josef II. war ein bedeutender Reformer. 1783 und 1784 lies er das Josefinische Lagebuch (den Josephinischen Kataster) anlegen. D.h. die steuerliche Zuordnung fand nun orientiert Bezirk, Kataster statt, dass zwei Häuser in der selben Gemeinde unterschiedlichen Verwaltungsbehörden angehörten konnte nun nicht mehr vorkommen. So entstanden die Katastralgemeinden. Kataster ist eine alte Bezeichnung für ein Verzeichnis.

Alle diese Maßnahmen waren Mittel um die Steuern die dem Staat gezahlt werden mussten zu kontrollieren, und zu Optimieren.

Der Franziszeische Kataster

Nach den Franzosenkriegen in der Regierungszeit Franz I. war die Monarchie bankrott. Reformen auch auf dem Steuersektor waren notwendig, und so erfand man den zwischen 1824 und 1840 erarbeiteten Franziszeischen Kataster. Neu war, dass das Land mit dem Stand der Technik vermessen wurde, und so eine genauere Berechnung der Grundflächen durchgeführt werden konnte. Von vielen österreichischen Gemeinden wurden nun überhaupt die ersten Karten gezeichnet.

Heute versteht man unter einem Grundbuch ein öffentliches Verzeichnis der Liegenschaften eines Landes. Verwahrt werden diese Verzeichnisse in Österreich in den Bezirksgerichten, Abteilung Grundbuch.

Das Grundbuch gliedert sich heute nach Katastralgemeinden, Steuergemeinden und Einlagezahlen, die die Liegenschaften der Katastralgemeinde nummerieren.

Zu jeder Liegenschaft gibt es drei Blätter (A,B,C)

Auf dem Blatt A wird die Liegenschaft beschrieben, das Blatt B klärt über die Besitzverhältnisse auf, wem wie viele Teile des Grundstückes, bzw, der Liegenschaft gehören. Auf dem Blatt C werden die Belastungen (Hypotheken, etc…) oder die jeweiligen Verpflichtungen (Wegerecht, Vorkaufsrechte, etc..) beschrieben.

eit den 80er Jahren des 20.Jahrhunderts wurden die Grundbücher zu elektronischen Grundbücher, die Daten wurden digitalisiert, und sind nun online einsehbar.

 

 

Helenes Garten - alte Sorten historische Rezepte

 

Das Projekt

Ziel dieser Webseiten ist es eine Materialsammlung zu bieten, die beim Erforschen ihrer Familiengeschichte behilflich ist.