Lexikon Rustikal und Dominikalbesitz

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Rustikalbesitz und Dominikalbesitz

 

Rustikale hießen diejenigen Grundbesitzer, welche im ursprünglichen Besitze ihres Wirtschaftsgrundes (Rustiikalbesitz) waren.

Dominikale waren Herrschaftsbedienstete die durch die Herrschaft in den Besitz von Grund und Boden kamen. (Das Land nannte man Dominikalbesitz)

Der Unterschied von Rustikal- und Dominikalbesitz wurde durch die neuen Gemeindegesetz vom Jahre 1849 aufgehoben.

Meist schloss man zwischen Dominikalbesitzern und Rustikalbesitzern einen Vergleichsvertrag.

Die Rustikalbesitzer waren zur Getreideaufschüttung in den Kontributionsfond verpflichtet und erhalten sind auch die Einzigen die Zinsen aus dem Kontributionsgeldfonde erhalten.

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