Lexikon - posterius
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Posterius
"posterius" meint das Eigenschaftswort nachfolgend bzw. den Nachfolger.
In manchen Kirchenbüchern wurde der Eintrag möglicherweise zur Markierung von unehelichen Geburten verwendet - gesichert ist diese Theorie aber nicht. Das Wort wurde in diesem Zusammenhang bei den Namen der Eltern geschrieben - Paten wurden meist keine genannt.