Genealogie - Lexikon Vorwerk
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Vorwerk
Ein Vorwerk war im einfachsten Fall ein dem Gutshof vorgelagertes Gebäude, dass sowohl als Scheune diente, als auch als Unterkunft für Arbeiter. Je nach Größe und Nutzung gab es aber auch Vorwerke, die selbst wiederum Nebengebäude zur Unterbringung von Arbeitsgerät, oder zur Lagerung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen hatten. In solchen Fällen diente das Vorwerk als Arbeitsplatz und Wohnort der Betriebsleitung und der Arbeiter. Vorwerke waren notwendig wenn der landwirtschaftliche Besitz sehr groß war ca. ab 500 ha. Ursprünglich leitet sich dieser Begriff aus dem Festungsbau ab. Werk bedeutet Festung, Vorwerk meint den Vor der Festung stehenden, abgetrennten Teil der Festung. Verbreitung fand das Vorwerk häufig auf Rittergütern, die einerseits die notwendige Größe hatten, andererseits im Besitz von Rittern und später oft Offizieren waren, die die aus dem militärischen Bereich stammende Bezeichnung "Vorwerk" prägten. In späterer Zeit waren Vorwerke Teil von Meierhöfen, man bezeichnete damit vermietete bzw. verpachtete Höfe (Fronhöfe). Vorwerke die in erster Linie zur Viehzucht und für die Milchwirtschaft verwendet wurden nannte man Meierhöfe, solche, die primär dem Ackerbau dienten nannte man Ackerhöfe. Die Verwalter von Vorwerken nannte man Pflugmeister, Oberackermänner, Meier, Sedelmeier, Hofmeister, Zinsmeister usw. Diese Bezeichnungen sind zum Teil bis heute als Familiennamen erhalten geblieben
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