Altdeutsche Symbole in Recht und Sitte.
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Symbol:
Wahrzeichen, ist in dem Sinn des alten deutschen Rechts die bildliche Vollbringung eines Geschäftes. Gewöhnlich beziehen sich die symbolischen Handlungen auf Grund und Boden oder auf persönliche Verhältnisse und beruhen in der Vorstellung, dass Sache oder Person dabei selbst sinnlich oder leiblich vergegenwärtigt müssen. Von dem Grundstück wird ein Ast dargebracht, zum Zeichen seiner wirklichen Teilnahme, auf den Acker wird ein Stuhl gestellt, ein Wagen gefahren, ein Feuer auf ihm entzündet, als Zeichen eingetretener Besitznahme; der Mann streckt den Finger aus, wirft seinen Handschuh, oder entschuhet sich, um verschiedene Handlungen rechtlich dadurch zu bekräftigen.
Ein kleiner Teil vertritt das Ganze, eine Geberde redet, ein Kleidungsstück drückt den persönlichen Willen aus; die häufigsten Symbole waren folgende:
Erde, Staub, Gras haben, als Symbol genommen, immer denselben Sinn. Sie wurden verwendet zu der Feierlichkeit des Bündnisses, der Schwüre, der Grenzstreite, der Übertragung von Grund und Boden, als Zeichen der Besiegung und Unterwerfung.
Der Halm, der geknotete, gegliederte Stengel des geschossten Korns, wurde geworfen oder gereicht, meistens zum Zeichen feierlicher Auflassung von Grundstücken, Verkauf oder Verpfändung. In Urkunden lautet die Formel: »Mit HaIm und Munde«, d. h. mit ausgesprochenen Entsagungsworten und geworfenem HaIm. — Wurde Ackerland oder Wiese übertragen, so genügte die Scholle oder das Rasenstück - war es ein Baumgarten, Waldgrund, Weinberg, so pflegte ein Ast oder Laubzweig, eine Rebe gebrochen und in die Scholle gesteckt, oder auch allein dargereicht zu werden.
Stab, Rute, Stecken, hat mehr als eine symbolische Beziehung. Der Stab diente bei Fürsten zum Zeichen der Länder- und Güterabtretung. Er ist aber auch das Zeichen höchster Gewalt; Könige, Fürsten, Richter u. a. halten ihn in der Hand. Der Stab des Königs und Richters ward von Bittenden, Gelobenden, Schwörenden angerührt. Über dem Haupt des Verurteilten wird der Stab gebrochen und ihm vor die Füße geworfen, ein auch später noch bei feierlicher Hegung peinlichen Gerichts vorkommender Gebrauch. Statt: »Jemanden verurteilen«, sagt man sprichwörtlich: »den Stab über ihn brechenl« — Die verschiedenen Anwendungen des Symbols lassen sich auf verschiedene Ideen zurückbringen: des Besitzens und Aufgebens der Gewalt war den Stab hält und trägt, übt Gewalt aus, wer ihn hingibt, wegwirft, bricht der lässt seine Gewalt fahren.
Hand, symbolisch betrachtet gleicht dem Stab in der Bedeutung von Gewalt, wie schon die Redensarten, „etwas in der Hand halten“ und „aus der Hand geben“ anzeigen.
Allgemeine Bekräftigung aller Gelübde und Verträge, denen die Sitte kein feierlicheres Symbol vorschrieb, war der Handschlag. Zum Eidschwur ist die Hand wesentlich. Gebrauch war, dass der Schwörende mit der rechten Hand etwas hielt oder berührte, z.B. das Evangelium, das Kreuz und auch Reliquien; oder man legte die Rechte auf Brust und Herz. Handauflegen geschieht bei manchen feierlichen Handlungen; überhaupt sind Hand und Finger auf vielfache Weise bei allen Völkern zeichenhaft und bedeutsam.
Der Füß ist schon ein selteneres Symbol. Haar und Bart waren Zeichen und Tracht des Standes der mündigen Freien. Abschneiden des Haupthaares, bei Erwachsenen des Bartes, war Goten, Franken und Langobarden Symbol der Annahme an Kindesstatt. Schwörende Männer rührten Bart oder Haar an. Der Hut ist ein Symbol der Übertragung von Gut und Lehen. Der Übertragende oder an seiner Statt der Richter, pflegte den Hut zu halten, der Erwerbende hineinzugreifen oder einen HaIm darein zu werfen. Der Hut war gleich der Fahne Feldzeichen, wer ihn aufsteckte, forderte das Volk zur Heer- und Gerichtsfolge auf, und hatte die Gewalt dazu.
Auch des Gesslers aufgesteckter Hut in der schweizer Sage ist Symbol der Obergewalt zu Gericht und Feld. Mit dargereichtem oder hingeworfenem Handschuh wurden bei Franken Allemannen, Langobarden und Sachsen Güter übergeben, gleichsam ausgezogen und abgelegt. Der König oder Richter warf den Handschuh hin zum Zeichen ausgesprochenen Bannes. Wie mit dem Handschuh Gut aufgelassen oder ein Verbrecher alles seines Guts für verlustig erklärt wurde, so scheint auch der im Mittelalter gebräuchliche Wurf des Handschuhs, als Aufforderung zum Kampf, eigentlich auszudrücken, dass der Werfende oder Darbietende seinem Gegner Frieden und Freundschaft aufsage.
Der Mantel ist ein Zeichen des Schutzes, besonders der Mantel von Königen und Fürsten (Schutzmantel). Ringwechsel ist noch heute das feierliche Zeichen des geschlossenen Eheverlöbnisses. Schlüssel sind das Symbol hausfräulicher Gewalt. Neuvermählten werden die Schlüssel gegeben (Schlüsselgewalt).
Mit der Aufrichtung der Fahne (wie des Hutes) wurde das Volk aufgeboten und versammelt. Bei Märkten stellte man zum Zeichen der Marktfreiheit Fahnen auf. Die alten Kriegsordnungen legten dem Fähnrich auf, sein anbefohlen Fähnlein zu bewahren und in Ehren zu halten. Würde er vom Feinde so gedrungen, dass ihm die rechte Hand abgeschossen wäre, soll er das Fähnlein in die Linke nehmen und wird ihm die auch abgeschlagen, so soll er es mit den Stümpfen zu sich ziehen, sich darein wickeln, Leib und Leben dabei lassen.
Das Schwert ist das Symbol der Gerichtsbarkeit, zumal der peinlichen Gewalt über Leben und Tod. Kreuze wurden oft zur Bezeichnung der Grenze gebraucht. Nächst dem bedeutet ein Kreuz, gleich dem oft damit verbundenem Handschuh Marktgerechtigkeit und Weichbilds Frieden. (Weich-, wich bedeutet heilig) Die Grenze des Gebietes war oft durch ein Heiligenbild bezeichnet. Daher wahrscheinlich der Name. Ein Kreuz auf Markte zeigt an, dass »Weichfried« da sei.)
Eines Hauses Besitz wurde angetreten, indem der Erwerbende in die Tür einging, seinen rechten Fuss auf die Türschwelle setzte oder mit der rechten Hand Türpfosten oder Türring fasste, oder auch nur die Tür auf- und zutat, auf dem Herd ein Feuer anzündete. Die Türschwelle ward wie heilig geachtet.
Strohwische (Besen) werden auch noch heutzutage an Stangen auf Wiesen und Felder gesteckt, um sie zu hegen (Hegewisch) oder den Weg zu sperren. Sie bezeichnen auch etwas Feiles, ähnlich den Tannenbüscheln (Besenwirtschaften). Besonders vor Weingärtnerweinschenken. Solche Zeichen zur Warnung oderAnzeige nannte man .Weifen oder Wifen.








