Grundkurs für Genealogie und Ahnenforschung
Teil 3: Quellen der Ahnenforschung und Genealogie


Grundlagen Ahnenforschung

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6. Genealogische Quellen


6.1 Kirchenbücher - Matriken

Unter Kirchenbüchern versteht man in der Pfarre verwahrte Bücher, in denen Taufen, Trauungen, Todesfälle bzw. Einsegnungen festgehalten werden. Die Eintragungen erfolgen chronologisch. Man nennt Kirchenbücher auch Kirchenmatrikel oder Kirchenmatriken (von lateinisch matricula) , oft auch nur als Matrik, oder Matrikel bezeichnet.

Geburten, Taufen:

Geburten und Taufen wurden im Taufbuch festgehalten. Im Taufbuch steht der Name des Kindes und die Geburtsdaten (Datum der Geburt, Wohnort, wer die Eltern des Kindes und dessen Paten sind). In früheren Zeiten standen oft auch noch die Namen der  Großeltern und deren Berufe. Eine Abschrift der Eintragungen des Taufbuches stellt der Taufschein dar. Zu Beginn der Aufzeichnungen gab es zunächst keine Unterscheidung zwischen Geburtsurkunde und Taufschein. Die Urform, der sogenannte Geburtsbrief, war unter anderem notwendig, wenn man ein Handwerk erlernen wollte, weil die Zünfte einen solchen Geburtsbrief einforderten.

Heiraten:
Im Heiratsbuch steht geschrieben, wann die Hochzeit war, wie die Ehepartner heißen, welche Berufe sie zum Zeitpunkt der Hochzeit hatten, die Namen der Trauzeugen, oft auch wieder Informationen über die Großeltern. 

Todesfälle:
Im Toten - oder Sterbebuch aufgezeichnet, findet man den Namen des Toten, Ort und Zeitpunkt des Todes, meist auch die Todesursache und den Beruf des Toten.

Altmatriken:
Altmatriken gab es etwa ab 1861 als im Rahmen einer Verfassungsänderung der österreichischen Monarchie die Religionsfreiheit garantiert wurde. Menschen ohne Konfession – oder Angehörige von Religionen, die nicht durch den österreichischen Staat anerkannt waren konnten diese Bücher nutzen. Auch Hochzeiten zwischen Angehörigen unterschiedlicher Konfessionen wurden in die Altmatriken eingeschrieben, wenn kein Wechsel zur katholischen oder evangelischen Konfession stattfand. Die Altmatriken wurden durch die Bezirkshauptmannschaften, bzw. damals noch Bezirksämter, oder durch die  Stadtmagistrate verwaltet. Praktisch wurden die Bücher aber nur wenig genutzt.

Allgemein ist es so, dass die Angaben in den Matriken in Ihrer Form und Ausführlichkeit sehr stark von einander abweichen können, da die handschriftlichen Einträge immer von den Schreibgewohnheiten und Vorlieben des jeweiligen Pfarrers abhingen. Im Kirchenbuch waren alle im Prinzip gleich, weil die Eintragung unabhängig von Geschlecht, Stand oder Vermögen durchgeführt wurde. Es kam jedoch vor, dass einzelne Kirchenbuchautoren sich in den Bemerkungen, eine persönliche Wertung der jeweiligen Person und deren Lebensumstände gestatteten.
Die ersten Kirchenbücher entstanden im deutschsprachigen Raum schon im 16. Jahrhundert, damals oft im Auftrag der Landesherren, und waren naturgemäß  wie auch heute noch Handschriften. Erst mit dem frühen 19. Jahrhundert gab es Vordrucke, die eine mehr oder minder einheitliche Struktur in die Kirchenbücher brachten. In der Österreichischen Monarchie wurden die Kirchenbücher im Vordruck der Landessprache des jeweiligen Kronlandes angepasst, oft auch zweisprachig ausgeführt. Ein alphabetisches Namensregister wird erst ab dem 19. Jahrhundert gebräuchlich, war aber nicht Pflicht, und lag somit im Ermessen des Pfarrers.

Geschichte

Zu Beginn waren Kirchenbücher nicht verpflichtend, manche Pfarrer führten ein Kirchenbuch, andere nicht.
Im Jahre 1481 fand die Synode von Tournai statt – hier wurde ein kirchliches Gesetz über die Führung von Taufbüchern erlassen.
1497 fand es in der Synode von Alcala seine erste Erweiterung, es sollten Tauf und Trauungsbücher geführt werden.
Die ältesten erhaltenen mir bekannten katholischen Kirchenbücher des deutschsprachigen Raumes stammen z.B. aus der Pfarre Schnellewalde, Krs. Neustadt in Schlesien, eine Datierung gibt das Jahr 1515 an.
Ältere Exemplare sind in Italien aus dem 14. Jahrhundert erhalten geblieben. So gibt es ein Taufbuch aus dem Jahr 1305 in Cabriêres, ein Heiratsbuch aus dem Jahr 1385 Cremona, und ein Beerdigungsbuch aus dem Jahr 1389 in Arezzo. In Island fänden wir Kirchenbücher, die nahezu tausend Jahre in die Vergangenheit reichen. Heute werden sie für genetische Forschungen benutzt, um anhand dieser Kirchen “Stammbäume“ Aussagen über die Fruchtbarkeit bei Ehen zwischen Cousins und Cousinen dritten und vierten Grades abzuleiten.
1535 ordnete Herzog Friedrichs II in einer Sakramentsordnung an wie Taufbucheintragungen auszusehen haben - Täufling mit Namen und Paten und Abendmahlseintragungen mit Namen

1548 gab es die Synode von Augsburg in Dillingen man vereinbarte Tauf-, Trauungs, Totenbücher und die Führung der Liste der Osterkommunikanten

Kirchenbücher wurden systematisch spätestens im Zeitalter des päpstlichen Absolutismus im 16. bzw. 17. Jahrhundert eingeführt. Man befand sich mitten in der Gegenreformation, der Glaube war gespalten in katholische und protestantische Lehre.
Papst Paul III., er trug die Tiara Papst von 1534-1549, berief das Trienter Konzil (1545-1549) zu seiner 24. Sitzung ein, mit dem Ziel, die Position der katholische Kirche in bewegten Zeiten abzusichern. Die Einführung von Kirchenbüchern wurde am 11. November 1563 als Maßnahme im Kampf gegen den Zwinglianismus und Kalvinismus, verpflichtend für alle Pfarrer, beschlossen. Man dokumentierte, wie viele Menschen katholischen Glaubens waren, und führte die vom Glauben Abgefallenen in parallelen Registern, den so genannten Simultanregistern. Wenn man kein separates Büchlein erstellte, wurden die ortsansässigen Protestanten als „operarii lutheranii“, was soviel bedeutet wie „im Sinne Luthers tätig“, im katholischen Kirchenbuch gekennzeichnet.

Zunächst führte man Taufbücher und Heiratsbücher ein, Sterberegister erst am 16.6.1614, dies wurde im Regelwerk „Rituale Romanum“ beschlossen, als man auch die Formulare für die Tauf- und Ehebücher vereinheitlichte.

Praktisch konnte die großflächige Wirksamkeit erst nach Ende des Dreißigjährigen Krieges umgesetzt werden. Auch andere Kriege, wie die Türkenkriege 1529, 1683, die Napoleonischen Kriege 1797-1809  und nicht zuletzt der II. Weltkrieg 1938 – 1945 führten dazu, dass immer wieder Kirchenmatriken verloren gingen.

Die ordentliche Führung der Bücher wurde auch überprüft, so verlangte – im preußischen Teil Schlesiens -  Bischof Kurfürst Franz Ludwig, dass der Pfarrer im Rahmen einer Visitation sämtliche Kirchenbücher, auch die seiner Vorgänger vorzuzeigen haben. Bei Unvollständigkeit, oder Unordnung gab es eine Straße von 20 Mark.

Im Deutschen Reich regelte ab 1794 - das allgemeine Landrecht die Führung der Kirchenbücher, weil diese als staatliche Urkunden deklariert wurden. Auch hier mußten Duplikate angefertigt werden, die beim zuständigen Amtsgericht verwahrt wurden.

In Deutschland werden am 01.10.1874 die Standesämter zur Personenstandsbehörde ernannt – sie führen und hinterlegen Duplikate der Personenstandsregister beim zuständigen Amtsgericht.

Erst Kaiser Joseph II. (Regierungszeit 1780-1790) erließ im Zuge zahlreicher Reformen die verpflichtende doppelte Führung von Kirchenbüchern. Die doppelten Kirchenbücher lagerten in den Vikariaten, meistens beginnen die Duplikate aber erst im Jahr 1799, was im Einzelfall zu prüfen ist. Eine mir bekannte Ausnahme sind die Olmützer Kirchenbücher, dort veranlaßte das bischöfliche Ordinariat schon am 8.10.1671 die doppelte Kirchenbuchführung. Diese Bücher findet man heute im staatlichen Gebietsarchiv in Troppau, bzw. seinen Zweigstellen.

Die Duplikate der Prager Erzdiözese lagern heute im Zentralen Prager Staatsarchiv, die der Leitmeritzer Diözese liegen im Archiv der Diözese in Leitmeritz. Die Zweitschriften der Budweiser Diözese können im staatlichen Gebietsarchiv in Wittingau, bzw. der Zweigstelle Neuhause begutachtet werden.

Am 20. Februar 1784 bestimmte eine Verfügung die Art und Weise der Führung von Kirchenmatriken. Die neue Order  diktierte jedem Pfarrer, Personenstandsregister über das Jahr zu führen und auszuwerten, was in erster Linie nicht Gott, sondern dem Staat diente. Die Statistiken wurden an das Kreisamt gesendet, man verfügte nun über die Bevölkerungszahlen und vor allem über die Zahl der wehrpflichtigen Männer in den Konskriptionsbezirken. Eine wesentliche Neuerung war auch die „Formularisierung“ der Kirchenbücher. Es wurde genau festgelegt, was im Kirchenbuch zu stehen hatte. Vor 1784 konnte der Pfarrer das Kirchenbuch frei gestalten. Am 19. Juli 1784 hatte jede Ortschaft eine eigene Kirchenmatrik und Namenslisten der Bewohner zu führen.

Der Name der Hebamme scheint erst ab ca. 1820 in Taufbüchern auf.

Am 1. Jänner 1876 wurde im deutschen Reich ein Personenstandsgesetz verabschiedet, die staatlichen Standesämter verwalteten nun die Bücher.
Kirchliche Aufzeichnungen wurden aber parallel in gewohnter Form fortgesetzt.

Eine besondere Bedeutung kam den Kirchenbüchern in der NS Zeit zu, als der Nachweis der Abstammung gefordert wurde. Damals entstanden auch die Dorfsippenbücher. Die Kirchenbücher wurden verkartet, die Menschen entsprechend Ihrer Zusammengehörigkeit zu Familien zusammengefasst. Für uns, die Nachkommen jener Zeit, eine gute Sache auf dem Weg zu unseren Vorfahren, wie die Menschen einst über die zusätzliche Belastung  dachten, ist eine andere Geschichte.

Viele alte Kirchenmatriken werden heute in Archiven zentral aufbewahrt, um sie vor weiterer Beschädigung zu schützen. Einige Kirchenbücher wurden mikroverfilmt. Ansprechpartner für diese Mikroverfilmungen sind die Deutsche Zentralstelle für Genealogie in Leipzig, und die Genealogische Gesellschaft von Utah (Mormonen). Die Datensätze der Genealogischen Gesellschaft von Utah umfassen mittlerweile über 650 Millionen Einträge, sie sind in manchen Gebieten Europas eine einfach zu nutzende Quelle zur Familienforschung.

Wie liest man in einem Kirchenbuch?

Erst einmal muss man das richtige Kirchenbuch finden. Die Kirchenbücher sind meist nummeriert mit einem Verzeichnis, das die Nummer des Kirchenbuches einem Zeitraum zuweist.

Bei Kirchenbüchern mit Namensindex steht neben dem Namen die Seite, auf der ein Eintrag zu finden ist. Ursprünglich wurden Kirchenbücher in lateinischer Sprache geschrieben, erst später setzte, wie schon erwähnt, der Gebrauch der jeweiligen Landessprache ein. In manchen Kronländern wurde die Nutzung der deutschen Sprache als Amtssprache aber auch vorgeschrieben, wie z.B. in Mähren.

Im heutigen Österreich vorwiegend in den Pfarren aufbewahrt, reichen die Kirchenbücher oft bis ins 16. Jahrhundert zurück, falls sie nicht durch Fremdeinflüsse zerstört wurden, wie das leider in vielen Gemeinden in Ostösterreich geschah. Meist gibt es von den Kirchenbüchern Zweitschriften in Diözesan oder Landesarchiven.
Wer in österreichisch Schlesien (Niederschlesien), Galizien oder in Mähren bzw. der heutigen Tschechischen Republik oder Slowakei forschen möchte, muss sich an staatliche Archive wenden, die das historische Material zentral verwalten.

Auch in großen Städten wie zum Beispiel Wien ist es nicht so leicht in Kirchenbüchern und Taufbüchern nachzusehen, da man oft nicht weiß in welchem Bezirk der Verwandte geboren wurde, oder gestorben ist. Eine gute Möglichkeit ein Grab aufzufinden, ist die Onlinesuche der Stadt Wien für Gräber.

6.2 Pfarrbücher

In Pfarrbüchern schrieb der Priester über seine Lebensumstände, führte oft eine Einnahmen und Ausgabenrechnung, und erstellte Notizen über das Leben der Gemeinde. Aus Sicht des Ahnenforschers sind Pfarrbücher eine ergiebige Quelle die das Gesamtbild des Lebens in einer Ortschaft bereichert. Im Gegensatz zu Kirchenbüchern wurden Pfarrbücher in der katholischen Kirche oft schon seit dem Mittelalter geführt. Nach der Reformation tauchen auch die ersten evangelischen Pfarrbücher auf.

6.3. Zivile Matriken

So gut die Erfassung der meisten Menschen in den Kichenbüchern funktionierte, dennoch gab es Menschen die nicht in das religiöse Schema passten, das sie kein gängiges mitteleuropäisches Glaubensbekenntnis hatten.
Für diese Gruppe gab es die Zivilmatriken, die ab 1868 eingeführt wurden.
Es gibt Aufzeichnungen über Trauungen, Geburten und Todesfälle. Zusätzlich wurde eine Einwohnerkartei geführt. Das System wurde zunächst meist in großen Städten verwendet, ab 1938 dann flächendeckend auf ganz Österreich ausgedehnt.

6.4 Urbare

Urbare (oder Urbarien, bzw. das Urbarium) sind Bücher in denen in früherer Zeit Besitzverhältnisse, sowie Verbindlichkeiten die an ein Nutzungsverhältnis gekoppelt waren dokumentierten. In den Grundzügen entspricht das Urbar dem heutigen Grundbuch, das festlegt, wem welches Stück Land, zu welchen Teilen gehört.

In Zeiten in denen noch die Robotpflicht, und die Leibeigenschaft bestanden legte das Urbar die Leistungen fest, die die Grunduntertanen dem Grundherren zu erbringen hatten.
Die Grunduntertanen wurden auch als Grundholden bezeichnet. Für Genealogen sind die Urbare bei jenen Menschen von Nutzen, die Landbesitz hatten, oder verwalteten. D.h. für Bauern, Gärtler, Handwerker, etc. Informationen über Dienstboten, oder Mieter eines Hauses, findet man in der Regel dort nicht.

Auch sogenannte Gült und Lagerbücher wurden früher als Urbare bezeichnet. Andere Bezeichnungen für Urbare sind Berein, oder Berain, Erdbuch, Heberegister, Salbuch oder Saalbuch Zinsrödel oder Zinsrodel, etc..

Ursprünglich stammt der Begriff Urbar vom althochdeutschen „ur-beran“ ab. Im Mittelhochdeutschen findet man eine ähnliche Bedeutung im Wort „erbern“ – hervorbringen, reich werden. Auch heute existieren diese Lautkombinationen noch in den Worten, erben, erwerben.

Die frühesten Aufzeichnungen in Urbaren bezeichnen wem wieviel Land gehörte, oder wem welches Land zugewiesen war. In der Folge wurden die Pflichten der jeweiligen Person gegenüber dem Grundherren im Buch festgeschrieben. Oft noch wurden die Urbare in lateinischer Sprache geschrieben.
Erst im Laufe der Zeit steigerte sich die Ausführlichkeit der Information, so wurde später noch Amt, Gerichtsbarkeit, etc. vermerkt. Ab dem 16. Jahrhundert wurden die Urbare in der jeweiligen Landessprache geschrieben.

Die erste schriftliche Aufzeichnung darüber was ein Urbar sein soll findet man im Jahr 1222 als Cesarius von Milendonk ein Urbar aus dem Jahr 893 abschrieb, und im Vorwort anmerkte, wozu ein Urbar bei Gericht zu gebrauchen sei.

Damals war man über die Wirksamkeit des Urbars jedoch geteilter Meinung, da nicht alle  mündlichen Vereinbarungen schriftlich Festgehalten wurden.

Die Grundherrschaften entsprachen in der Funktion den heutigen staatlichen Verwaltungsstellen, waren jedoch völlig anders strukturiert.
Die Herrschaft hatte ihren Sitz meist auf einem Schloss, einer Burg, oder bei kirchlichen Herrschaften in einem Pfarramt, oder ein Diözesansitz.

Die Aufgabe der Herrschaft war die allgemeine Verwaltung, wie unter anderem die Marktaufsicht, das Einheben von Steuern, Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und das Schlichten bzw. Klären von Rechtsangelegenheiten und Rechtsstreits. Auch die Strafgerichtsbarkeit, oder hohe Gerichtsbarkeit war in der Hand der Herrschaft. D.h. alle Funktionen waren in einer Hand, es gab keine Trennung von Rechtssprechung, Verwaltung, und Exekutive.
Die Grundherrschaft war früher eigentlich kein genau definiertes Gebiet, weil sich die Herrschaft immer auf die Häuser und die darin lebenden Menschen bezog. Das bedeutet, in ein und derselben Ortschaft, konnten zwei Häuser durchaus zu unterschiedlichen Herrschaften gehören, was manchmal bei Wirtshäusern, oder Mühlen der Fall war.
Die Vertreter des Grundherren waren die im Ort wohnenden Dorfrichter, auch Schulzen, Scholzen, Amtmann, Vogt, etc. genannt. Sie waren Bürgermeister, Rechtssprecher, Notare und Steuereintreiber in einer Person.

6.7 Herrschaftsprotokolle

Neben den Urbaren gab es parallel auch noch Herrschaftsprotokolle. In diesen wurde von den Dorfrichtern aufgezeichnet, wann welche Verträge geschlossen worden waren, wie Verlassenschaften geregelt worden sind. Auch die Steuerangelegenheiten wurden dokumentiert.

Diese Unterlagen sind in den heutigen Ländern Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn in staatlichen Archiven aufgehoben.  In Deutschland und Österreich befindet sich dieses Material zum Teil noch in Privatbesitz.

Neben den Urbaren gab es jedoch auch andere Aufzeichnungen, welche die Besitzverhältnisse der Liegenschaften dokumentierten.

6.8 Gewährbücher

Sind in Zusammenhang mit den Urbaren von Interesse. In Ihnen wurde vermerkt, wer wann welches Land gekauft hatte, man findet in alten Schriften auch die Bezeichnung „Gewerebuch“. Im Gewährbuch werden Abschriften der Urkunden verwahrt, das Satzbuch dokumentiert die Rechtsgeschäfte. Dieses Dreibuchsystem (Grundbuch – Urbarium, Gewährbuch und Satzbuch) wurde bis ins 18. Jahrhundert praktiziert.

6.9 Untertanenverzeichnisse

Im 17. Jahrhundert wurde Untertanenverzeichnisse oder auch Seelelisten (weil nach Religionszugehörigkeit geordnet wurde) erstellt. Für Böhmen sind solche Seelenlisten ab dem Jahr 1651 bekannt, in denen alle in einem Haus wohnenden Erwachsenen und Kinder, sowie deren Verwandschaftsverhältnis mit ungefährer Altersangabe und Beruf erfasst worden sind. Mittlerweile wurden die Untertanenverzeichnisse (Soupis poddaných podle víry) von Mitarbeitern des Zentralarchives in Prag transkribiert, und mit einem Ortsregister versehen, näheres finden Sie bei den Buchtipps am Ende des Kapitels.

1654 wurde die Berni Rula (Steuerrolle, in der die Steuerpflichtigen und Ihre Angehörigen aufgeschrieben wurden) erstellt. Die Steuerrolle wurde oft von tschechischen Schreibern erstellt, was dazu führte dass die deutschen Familiennamen oft übersetzt, oder dem tschechischen Wortlaut angepasst wurden. Für die Berni Rula wurde ein Gesamtregister erstellt, auch dazu mehr in den Buchtipps.

In Mähren gab es ab ca. 1675 das „Mährische Landesverzeichnis“ (Lanskè rejstrikty), Landbeschreibungen mit ähnlichem Inhalt wie die vorher beschriebenen Seelen- bzw. Steuerlisten.

Buchtipps:

  • Untertanenverzeichnis für den Elbogener Kreis, 1993, von PhDr. Eliska Canova, ISBN-Nr. 80-85475-09-X
  • Untertanenverzeichnis für den Bunzlauer Kreis, 2 Bände von A.Pazderova, ISBN-Nr. 80-85475-14-6
  • Untertanenverzeichnis für den Berauner Kreis, 1995. H. Klimova, ISBN-Nr. 80-85475-22-7
  • Untertanenverzeichnis für den Rakonitzer Kreis, 1996, von A. Pazderova, ISBN-Nr. 80-85475-29-4.
  • Untertanenverzeichnis für den Saazer Kreis 3 Bände, 1997. von Magda Zahradniková und Eva Strejnová. ISBN-Nr. 80-85475-31-6
  • Untertanenverzeichnis für den Bechyner Kreis, 3 Bände, von H. Sedla?ková, Z. Kokosková, M. Zahradniková. ISBN 80-85475-39-1 (alle 3 Bände)
  • Gesammtregister der Berni Rula. Generální rejst?ík ke všem svazk?m z roku 1654, 1651von Václav ?ervený, Jarmila ?ervená,  ISBN 80-7277-058-6

6.10 Theresianische Gültbücher

Maria Theresia hatte viele Kriege geführt, und ließ in den Theresianischen Gültbüchern die Besitzstände ab dem Jahr 1759 dokumentieren.
Dabei stellte sich z.B. in Oberösterreich heraus, dass neben den 39.000 steuerlich gemeldeten Höfen noch weitere Höfe bestanden. Insgesamt stieg die Zahl auf 55.000 steuerpflichtige Höfe an. Damals unterschied man zwischen Dominikalland und Rustikalland. Das dem „Domus“ zugeordnete Land war im Besitz der Adeligen und der Kirche. Das zur „Rustica“ gehörende Rustikalland war landwirtschaftlicher Besitz der Bauern.

6.11 Josephinischer Kataster

Der Sohn Maria Theresias, Josef II. war ein bedeutender Reformer.
1783 und 1784 lies er das Josefinische Lagebuch (den Josephinischen Kataster) anlegen. D.h. die steuerliche Zuordnung fand nun orientiert am Bezirk, Kataster statt. Dass zwei Häuser in der gleichen Gemeinde unterschiedlichen Verwaltungsbehörden angehörten konnte nun nicht mehr vorkommen. So entstanden die Katastralgemeinden. Kataster ist eine alte Bezeichnung für ein Verzeichnis.

Alle diese Maßnahmen waren Mittel um die Steuern die dem Staat gezahlt werden mussten zu kontrollieren, und zu optimieren.

6.12 Franziszeischer Kataster

Nach den Franzosenkriegen in der Regierungszeit Franz I. war die Monarchie bankrott. Reformen auch auf dem Steuersektor waren notwendig, und so erfand man den zwischen 1824 und 1840 erarbeiteten Franziszeischen Kataster. Neu war, dass das Land nun mit Vermessungsgeräten auf dem Letztstand der Technik vermessen wurde, und so eine genauere Berechnung der Grundflächen durchgeführt werden konnte. Von vielen österreichischen Gemeinden wurden nun überhaupt die ersten Karten gezeichnet.

Heute versteht man unter einem Grundbuch ein öffentliches Verzeichnis der Liegenschaften eines Landes. Verwahrt werden diese Verzeichnisse in Österreich in den Bezirksgerichten, in der Abteilung Grundbuch.

Das Grundbuch gliedert sich heute nach Katastralgemeinden, Steuergemeinden und Einlagezahlen, die die Liegenschaften der Katastralgemeinde nummerieren.
Zu jeder Liegenschaft gibt es drei Blätter (A,B,C)
Auf dem Blatt A wird die Liegenschaft beschrieben, das Blatt B klärt über die Besitzverhältnisse auf, wem wie viele Teile des Grundstückes, bzw., der Liegenschaft gehören. Auf dem Blatt C werden die Belastungen (Hypotheken, etc…) oder die jeweiligen Verpflichtungen (Wegerecht, Vorkaufsrechte, etc..) beschrieben.

Seit den 80er Jahren des 20.Jahrhunderts wurden die Grundbücher zu elektronischen Grundbücher, die Daten wurden digitalisiert, und sind nun online einsehbar, auch hier ist das Internet, und der elektronische Datenaustausch auf dem Siegeszug.

Wenn Sie mit dem Lesen meiner Ausführungen bis hierher durchgehalten haben, dass alle Achtung, Reformen über Reformen, Listen, Steuern, Protokolle, Kataster… irgendwie fehlt da etwas – richtig die Hausnummern

6.13 Hausnummern

Bis 1770 reichte es aus, wenn Personen nach dem Hofnamen bezeichnet wurden. Es gab wenige Häuser, die Häuser waren nicht ganz so dicht zusammengebaut wie heute. Man konnte mit einfachen Worten beschreiben wo jemand wohnte.  Die Häuser bekamen Hausnamen. Dieser Name blieb auch, wenn das Haus verkauft wurde, oder die einzige Tochter des Hauses heiratete, und nun einen anderen Namen trug.
So kam es dass ein Bauer mittlerweile im Nachnamen z.B. schon Meier hieß, jedoch von allen als Ederbauer bezeichnet wurde, weil er eben auf einem Hof wohnt der einmal einem Hr. Eder gehört hat. Dies ist in Österreich und im Süddeutschen Raum übrigens auch heute noch nicht ganz vergessen.

Im Jahre 1770 verordnete Kaiserin Maria im Rahmen der Volkszählung die Vergabe von Hausnummern - "Conskriptionsnummer" (Abkürzungen sind C.N.= conscriptions nummer oder N.C. = nummer conscription). Die Bezeichnung konskribieren leitet sich aus der Tätigkeit des zum militärischen Dienst einberufen werdens ab.

Ab 1770 konnte man sich also nicht mehr einfach Ederbauer nennen, wenn man im Nachnamen nicht Eder hieß sondern eben Meier. Ab sofort wohnte der Hr. Meier am Ederhof, und er wurde zum Meierbauern und er hatte vor allem eine Hausnummer.

Die Hausnummern erschienen ab 1771 in den Kirchenbüchern, in manchen Orten schon früher, da gab es Hausnummernlisten auf freiwilliger Basis ab 1760. Diese Listen hielten sich in kleinen Orten mit wenig Zuzug lange, in Orten, wo Industrie, und Bevölkerungswachstum taktgebend waren musste hin und wieder neu nummeriert werden. Die Häufigkeit stieg in der Blütezeit der industriellen Revolution, in jenen Orten wo sich aufgrund der dort angesiedelten Industrie viele Menschen ansiedelten, da sie dort Arbeit fanden.

Die Hausnummern mussten später oft verändert werden, weil die speziell die Städte schnell wuchsen, und auch neue Straßen gebaut wurden.

6.14 Heimatscheine

In vielen Familien finden sich noch sogenannte Heimatscheine.
Diese Dokumente gibt es heute nicht mehr, daher soll an dieser Stelle kurz erklärt werden, was Heimatscheine sind, und welchen Zweck sie hatten. Heimatscheine finden Ihren Ursprung in der Heimatrolle. Die Heimatrolle verzeichnet, welche Person zu welcher Gemeinde gehört. Als Nachweis der Zugehörigkeit, auch „Zuständigkeit“ genannt wurden an die Gemeindebürger Heimatscheine ausgegeben, die Ihr Heimatrecht bestätigten. Das Heimatrecht bestand aus zwei Komponenten, zum einen war es das Recht des ungestörten Aufenthalts in einer Gemeinde, zum anderen, wesentlich wichtiger, war es das Recht auf Armenversorgung. Die Heimatrolle gab es von 1849 bis 1939, und wurde 1945 vom Staatsbürgerschaftsnachweis abgelöst.

Im Familienzusammenhang galt, dass die Frau und die Kinder das Heimatrecht und somit die Zuständigkeit des Mannes erhielten.

Ziel des Heimatrechtes war es in erster Linie die Versorgung der Armen zu regeln.
Schon im Jahre 1754 gab es ein Bettlerschub-Patent, das 1805 vom Konskriptionspatent abgelöst wurde, mit dem gleichen Ziel. Das Heimatrecht wurde erst 1849 als Teil des provisorischen Gemeindegesetzes zwingend eingeführt.
1863 gab es ein Reichsgesetz dass die Erstellung und Führung einer Heimatrolle mit der damit verbundenen Ausgabe von Heimatscheinen regelte.

Neben Heirat und Geburt bestand die Möglichkeit das Heimatrecht durch Amtsantritt, oder durch Ersitzung zu erwerben. Bei Ersitzung mußte man 10 Jahre in einer Gemeinde gelebt haben. Im Gegenzug war es auch möglich, das Heimatrecht einer Gemeinde  zu verlieren, wenn man 2 Jahre abwesend war. Man nannte dies Verschweigung.

6.15 Kriegsarchiv - k&k Monarchie Militärmatriken

Das österreichische Kriegsarchiv umfasst nicht nur die Akten der k&k Monarchie die erst 1867 entstanden ist. Auf 50 Regalkilometern lagern die Unterlagen der altösterreichischen Heere beginnend im Jahr 1526 und endend mit dem ersten Weltkrieg im Jahr 1918.

Die Amtssprache der k&k Armee war deutsch, aus diesem Grund ist ein Großteil der Akten in deutscher Sprache gehalten. Da die Soldaten der altösterreichischen Armeen jedoch vielen Nationen angehörten, gibt es auch Dokumente in anderen Sprachen, z.B. Böhmisch, Ungarisch, Italienisch, etc.

Die Akten der militärischen Behördenregistraturen stellen die beste Einstiegsmöglichkeit in die genealogischen Forschungen dar. In Ihnen findet man Einträge zu Ereignissen im Leben der Soldaten, wie z.B. Ernennungen, Heiraten, Todesfälle und Ähnliches. Informationen über die Person der Soldaten findet man dort normalerweise nicht.

Die Behördenregistraturen teilen sich in zwei Gruppen

  • Die Registratur des k. k. Hofkriegsrates in Wien (1557–1848)
  • Die Registratur des k.(u.)k. Kriegsministeriums und  des Militär-Liquidierungsamtes in Wien (1849–1918 und 1931)

Die eigentlichen Personalakten beginnen erst ab 1740, hier ist mehr Information zu einzelnen Personen enthalten. Im Bestand der Personalakten sind

  • Musterlisten und Standestabellen der k .k. Regimenter (1740–1820)
  • Militärische Grundbuchsevidenz (1820–1918)
  • Militärmatriken (1633–1938) die werden später noch ausführlich erklärt.
  • Krankenvormerkblätter der Militärspitäler (1914–1918)
  • Karteien und Listen über die Kriegsverluste des Weltkrieges (1914–1918)
  • Verlustlisten der Truppenkörper des Weltkrieges (1914–1918)
  • Kriegsgräberakten des Weltkrieges (1914–1918)
  • Belohnungsakten des Weltkrieges (1914–1918)
  • Das Militärgerichtsarchiv (1790-1920)
  • Evidenz der Unteroffizierszertifikate (1872 – 1918)
  • Stellungslisten, Assentprotokolle, Präsentierungslisten, Landsturmrollen (1862-1918)

Wenn einer Ihrer Vorfahren Offizier, oder Militärbeamter war, dann gibt es detailliertere Personalunterlagen:

    • Conduitelisten und Individualbeschreibungen (1823-1869)
    • Qualifikationslisten (1869-1918)
    • Militärische Nachlässe, Donationen und Depots (1618-2008)
    • Reserveoffiziersschulen (1914-1918)

Neben all diesen Quellen gibt es auch ein umfangreiches Bildarchiv mit Portraitfotos, und Bildern aus dem 1. Weltkrieg. Auch zum Spezialgebiet der österreichischen Kriegsmarine gibt es genügend Material.

Ein spezielles Kapitel darf man der Militärseelsorge widmen, sie gab es schon zur Zeit des dreißigjährigen Krieges.
Am 18. September 1643 legte der Papst fest, dass für die Soldaten im Krieg einen eigene Seelsorge eingerichtet wurde. Diese Einrichtung wurde im Jahre 1689 auch auf die Friedenszeit ausgedehnt. 1720 ernannte der Kaiser den obersten Feldkaplan, der auch das Kirchenrecht in der Armee vertrat.

Den ersten Hinweis auf ein Militärmatrikenbuch findet man schon im Jahre 1641,
als der  kaiserliche Generalvikar in seinen “Constitutiones pro capellanis castrensibus“ (Vorschriften für die Feldkapläne) auf die Notwendigkeit zur Führung von Matrikelbüchern durch Feldkapläne hinwies.

Der Begriff Matrikelbücher taucht erstmals 1722 auf, als der damalige oberste Feldkaplan in einem Rundschreiben auf die Details (Eintrag von Namen, Datum, und Art der geistlichen Handlung)  der Führung von solchen Personenstandsregistern einging.

1868 wurde die Führung der Militärmatrikel in Friedenszeiten wieder an die zivilen Pfarren des jeweiligen Wohnortes übertragen.

Für die Kriegsmarine wurden ab 3. Februar 1870 eigene Marinematriken geführt.

Der Militärdienst in der k.k. Armee belief sich auf 2 bzw. 3 Jahre. Danach wurde man zu 8 bis 10 Jahren Dienst in der Reserve zugeteilt. Zu jedem Soldaten wurden meist detaillierte Aufzeichnungen (Geburt, Trauung, etc.) in Personalblättern geführt.   

Am 1. März 1919 wurde die Militärmatrikenführung eingestellt, und mit 1. Mai 1923, als man das 1. österreichische Bundesheer geschaffen hatte wieder eingeführt. In der NS Zeit wurde auch die Militärmatrikenführung dem Staat unterstellt.

Die Archivunterlagen für die ehemaligen militärischen Einheiten der k.k. Monarchie, des alten Österreichs,  werden zentral verwaltet, und zwar im:

Österreichisches Staatsarchiv, Abt. Kriegsarchiv
Nottendorfer Gasse 2
A - 1030 Wien (Österreich / Austria)
Internet: http://www.oesta.gv.at/

Die Militärunterlagen der Kriegsarchivs Wien sind weitgehend mikroverfilmt worden, die Filme können bei den bei den Genealogischen Forschungsstellen der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (LDS/FHC) eingesehen werden.

Will man zu einer Person die zugehörigen Akten finden, so muss man das Regiment kennen indem er gedient hat. Kennt man das Regiment nicht, dann kommt man eventuell über das Dislokations-Verzeichnis des k. u. k. Heeres und der k. u. k. Marine (von Kasperkovitz, Otto) weiter.

In diesem Verzeichnis findet man eine Übersicht der Orte, wo von der k.&k. Armee gemustert wurde, bzw. welche Einheiten in welchen Orten gemustert haben.

Das Dislokationsverzeichnis, das die Musterungsorte der jeweiligen Einheiten darstellt, wurde von der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (auch als „Mormonen“ bekannt) größtenteils mikroverfilmt. Die Mikrofilme können in speziellen Lesesälen eingesehen werden. Die Nummer des Mikrofilms des Dislokationsverzeichnis ist 1186632. Die österreichische Webseite der Mormonen  bietet weitere detaillierte Information.

Akten zu Personendaten können (so man die Nummer des Akts der Einheit kennt) im Kriegsarchiv in Wien eingesehen werden. Will man mehr über die Geschichte der einzelnen Militäreinheiten wissen, dann kann man in:

  • Wredes, Geschichte der der k. und k. Wehrmacht: Die Regimenter, Corps, Branchen und Anstalten von 1618 bis Ende des XIX. Jahrhunderts nachlesen.

Auch dieses Werk wurde von den Mormonen mikroverfilmt 1186632 Teil 1, Teil 2-4 hat die Mikrofilmnummer Nummer 1186633, das Werk ist unvollendet.

Nicht alle Akten des ehemaligen Altösterreichs sind im Kriegsarchiv gelagert. Teilweise gibt es noch Aktensammlungen in den Nachfolgestaaten der k&k Monarchie:

  • Italien: „Staatsarchiv Triest“, bewahrt Akten der aus Triest und Istrien stammenden Soldaten
  • Kroatien, Slowenien, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Rumänien: „ Staatsarchiv Kroatien“
  • Polen: „Hauptarchiv Alter Akten in Warschau“ für Menschen die aus Ostgalizien stammten
  • Tschechien: „Militärhistorisches Archiv“ in Prag, dort sind noch teilweise Akten aus Böhmen Mähren und österreichisch Schlesien, die Geburtsjahrgänge 1865–1886 betreffend vorhanden
  • Ukraine: „Zentrales Historisches Staatsarchiv der Ukraine“ in Lemberg
  • Ungarn: „Militärgeschichtliche Archiv“ in Budapest, Schwerpunkt sind Personaluntelagen der königlich ungarischen Landwehr – Honvéd

6.16 Militärakten aus dem II. Weltkrieg

Sehr viele unserer Väter, Großväter, Urgroßväter dienten als Soldaten im zweiten Weltkrieg. Die Deutsche Wehrmacht führte über jeden einzelnen Soldaten Stammblätter. Inhaltlich geht es dabei meist um Einsatzorte, Einheiten, Beförderungen, Lazarettaufenthalte und Kriegsauszeichnungen. Auch der Herkunftsort des jeweiligen Soldaten war dokumentiert.
Besonders bei ehemaligen Offizieren besteht die Chance mehr Informationen in den unten genannten Archiven zu bekommen. Im Bundesarchiv werden auch alle erhalten gebliebenen geschichtlich relevanten Akten zum zweiten Weltkrieg gelagert.
In der  Deutschen Dienststelle WASt, wurden die Wehrstammbücher von Unteroffizieren, und Mannschaften verwaltet. Es gibt eine Zentralkartei mit 18.000.000 Einträgen zu Soldaten des zweiten Weltkrieges. Im Speziellen findet man eine Kartei mit 100.000 Einträgen zu Personalveränderungen für alle Teile der Wehrmacht. Bei den Personalunterlagen der Wehrmacht findet man 1.000.000 Einzeldokumente.

Auskunft erhält man:

  • Deutsche Dienststelle (WASt) 

            Eichborndamm 179
            D - 13403 Berlin

seit 2005 werden die Wehrmachtsakten im Bundesarchiv verwaltet.

  • Bundesarchiv

      Abteilung Militärarchiv
      Wiesentalstraße 10
      D - 79115 Freiburg

Eine Sammlung von militärischem Archivgut, speziell zu Soldaten aus Österreich gibt es auch im Österreichischen Staatsarchiv wo eine Wehrstammbuchreihe im Bestand ist.

  • Österreichisches Staatsarchiv (AdR – Bestandsgruppe Deutsche Wehrmacht)

            Nottendorfer Gasse 2
            A-1030 Wien

Material zu Angehörigen der SS findet man bei

  • Berlin Document Centre im Bundesarchiv Berlin

            Finkensteinallee 63

Bei der Suche nach Kriegsgräbern hilft die deutsche oder österreichische  Kriegsgräberfürsorge weiter

  • Österreichisches Schwarzes Kreuz – Zentrale Wien

            Wollzeile 9
            1010 Wien

  • Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

            Bundesgeschäftsstelle
            Werner-Hilpert-Straße 2
            D - 34112 Kassel

Im zweiten Weltkrieg gab es viele Vermisste und Verschleppte. Das Rote Kreuz bietet einen Vermisstensuchdienst, der auch noch mehr als 60 Jahre nach Kriegsende nach Vermissten sucht. Neue Erkenntnisse erwartet man sich speziell aus der Öffnung der Ostarchive.

  • Deutsches Rotes Kreuz

            Suchdienst München
            Chiemgaustraße 109
            D-81549 München

 

Bitte beachten alle Adressangeben entsprechen dem Stand im Jahre 2010 - und können mittlerweile abweichen - diese Infos werden nicht regelmäßig überprüft - bitte daher immer vor einer Suche vor Ort sicherstellen, dass die Akten auch vorliegen - bzw. die jeweilige Adresse des Archivs immer selbst auf Aktualität und Richtigkeit überprüfen ! - für die Angaben kann daher keine Gewähr übernommen werden !

 

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Ziel dieser Webseiten ist es eine Materialsammlung zu bieten, die beim Erforschen ihrer Familiengeschichte behilflich ist.