Das Wappenrecht


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Deutschland - Wappenrecht


Quelle: Wikipedia - 22.6.2011

Das Wappenrecht regelt die Befugnis, Wappen zu führen. Es ist ein durch die Rechtsprechung anerkanntes Gewohnheitsrecht rein privatrechtlicher Natur und nicht explizit per Gesetz geregelt. In Deutschland haben aber das Reichsgericht (RG) und später der Bundesgerichtshof (BGH) in langjähriger Rechtsprechung die Gleichbehandlung des Rechtsschutzes des Wappens mit dem Schutz des Namens anerkannt.

Der Schutz des Familienwappens erfolgt danach analog zu dem des Namens über § 12 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dieser Paragraph bestimmt: „Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen." Daraus folgt, dass auch bei unberechtigter Führung eines bestehenden Familienwappens der Berechtigte auf Unterlassung klagen kann. Dies ist heute gefestigte Rechtsüberzeugung (Soergel-Siebert, BGB, 11. Aufl. 1978, zu § 12, Anm. C III 7, siehe auch Palandt, BGB, 65. Aufl. 2006, § 12 RdNr. 38).

Im übrigen lässt das heutige deutsche Gesetzesrecht das Wappenwesen – mit Ausnahme des namensgleichen Schutzes – ungeregelt. Auch das Familienrecht und das Erbrecht des BGB enthalten keine Regelungen über die Berechtigung zum Erwerb oder zur Führung und Vererbung eines Familienwappens, ebenso wenig das Markenzeichenrecht. Dennoch steht das Wappenrecht im Rang nicht hinter dem Gesetzesrecht zurück; es ist „Recht“ i. S. d. Art. 20 Abs. 3 GG und „Rechtsnorm“ i. S. d. Art. 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB).

Österreich - Wappenrecht

In Österreich ist das Führen von Adels- oder Familienwappen nach dem Adelsaufhebungsgesetz vom Jahre 1919 verboten, bzw. unter Strafe gestellt. Damals wurden auch die bürgerlichen Wappen abgeschafft. Dies hat zur Folge, dass Familienwappen keine rechtlichen Schutz geniessen. Weiter Infos zum Wappenrecht in Österreich finden Sie hier !

D.h. ein Wappenrecht wie in Deutschland für persönliche Wappen gibt es in Österreich nicht. Wappenregelungen gibt es nur für Bundeswappen und Landeswappen. Wenn somit jemand ein neues Wappen entwirft, muss er sich wahrscheinlich zunächst mit dem Urheberrecht auseinandersetzen. Der Urheber des Wappens kann einer anderen Person das Nutzungsrecht seines Werkes zugestehen. Entsprechend Rechtslage 2012 erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers für grafische Werke. Ein Wappen kann auch als Logo interpretiert werden soferne es sich eindeutig im Sinne einer Marke von anderen Wappen oder Logos unterscheidet - dann tritt zusätzlich das Markenschutzrecht in Kraft. Das Markenschutzrecht erwirbt man durch Eintragung ins Markenregister. Diese Eintragung muss alle 10 Jahre erneuert werden . Hier gehts zu einem weiterführenden Text zum Thema Markenrecht & Urheberrecht

Wenn Sie ergänzende Angaben zu meinen Vermutungen haben, oder ggf. eine Quelle zum Wappenrecht in Österreich kennen kontaktieren Sie mich bitte.

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